FAQ

  Wer kann substituiert werden?

• Grundsätzlich jede/r der das 18. Lebensjahr vollendet hat und

• der länger als zwei Jahre opiatabhängig ist.

 

  Voraussetzungen für eine Substitutionsbehandlung

• Sie wollen etwas verändern oder möchten es mindestens versuchen.

• Sie sind bereit offen und ehrlich über ihre Suchtproblematik zu sprechen.

 

 Ziele

• Alltagsbewältigung

• Reduktion des Gebrauchs von Suchtmitteln

• Gesundheitliche Stabilisierung und Behandlung von körperlichen und psychischen Begleiterkrankungen

• Soziale Stabilisierung im Sinne von Teilhabe in der Gesellschaft und im Arbeitsleben

• Langfristige Opiatfreiheit

 

Im Vogelsbergkreis erfolgt diese Behandlung entsprechend den hierfür geltenden Richtlinien der Bundesärztekammer in enger Kooperation zwischen den substituierenden Ärzt:innen und dem Beratungszentrum Vogelsberg

 

Wie erfolgt die Kontaktaufnahme?

Nehmen Sie Kontakt zu unseren Berater:innen im Beratungszentrum Vogelsberg auf

Die weiteren Rahmenbedingungen werden dann im Erstgespräch geklärt und in einem Substitutionsvertrag vereinbart.

Ansprechpartner

Corinna Kaiser

Erziehungswissenschaftlerin M.A.

Zeller Weg 2
36304 Alsfeld

Telefon +49 (0) 66 31 - 79 39 0 - 13
Mobil + 49 (0) 151 - 17 16 84 13

corinna.kaiser(at)bz-vogelsberg.de

Peter Pfeiffer

Sozialpädagoge B.A.

Zeller Weg 2
36304 Alsfeld

Telefon +49 (0) 66 31 - 79 39 0 - 20
Mobil + 49 (0) 151 - 55025916

peter.pfeiffer(at)bz-vogelsberg.de